@ michaelstoecker – Sie haben diesen Link schon im Artikel zum EZB-Bürgergeld bemüht. Jedoch ist es gut, an diesem BGE-Artikel anzuknüpfen, weil es sinnvoll ist, BGE und ZFB im Vergleich zu betrachten.
Zuvorderst: der Artikel von Wermuth ist gut und differenziert geschrieben. Der hat an Aktualität auch nichts verloren, meine ich.
Zu Flassbeck: er hat stichhaltige Bedenken, aber insgesamt übertreibt er es, und macht damit die hochqualifizierte Konzeptarbeit eines Straubhaar (Steuerfinanziertes BGE) oder Werner (MwSt.-finanziertes BGE) nieder. Insgesamt hat sich übrigens der Eindruck, den ich von Flassbeck habe in der letzten Zeit verändert. Ich finde ihn mittlerweile rechthaberisch (das war er im Grunde genommen schon immer).
Wenn Sie das BGE Kokolores nennen, sogar *sämtliche* Überlegungen dazu, dann verstehe ich das schon gar nicht gegen den Hintergrund Ihres Befürwortens von ZFB.
ZFB hat den Vorteil, dass es unkompliziert eingerichtet werden kann. Der Nachteil allerdings ist, dass (wie bereits im anderen Artikel festgestellt), das Geld letztlich wieder „oben“ gelangt. Da hat das BGE den entscheidenden Vorteil, dass dies eine umverteilende Methode darstellt.