Vielen Dank für den Beitrag.
Es kam in den Kommentaren die Frage auf, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist.
Hierzu habe ich im Jahr 2012 im Rahmen des Zukunftsdialogs von Frau Dr. Merkel ein Konzept für ein gemeinschaftliches Konsumsteuersystem geschrieben. Es sieht vor, die bisherige Erwerbsbelastung in eine Sozialkonsumsteuer umzuwandeln, die wie die heutige Einkommensteuer dem Herkunftslandprinzip unterliegt, und deren Vorsteuerabzug den Regeln des heutigen Verlustabzugs sowie der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei der Einkommensteuer folgt. So bleibt der Wert der inländischen Produktion wie bisher im Inland, während die bisherige Umsatzsteuer, welche an die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gebunden ist, als Umsatzkonsumsteuer bestehen bleibt.
Bereits heute ist ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe des derzeitigen einkommensteuerlichen Freibetrags (= durchschnittliche Höhe des „Hartz IV“-Satzes einschließlich Kosten für die Unterkunft) von 696,- € für Erwachsene und 584,- € für Kinder finanzierbar.
Für nähere, umfassende Imformationen empfehle ich meine Seite http://www.konsumsteuersystem.de, auf der Sie das ursprüngliche Konzept mit wissenschaftlichen Nachweisen und Herleitungen, Darstellungen als PDF, Powerpoint, Video etc. sowie Berechnungen finden.
Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht